Kann Webdesign großgeschrieben werden?

Im Falle einer Website umfassen sie alle Kosten für die Web- und Softwareentwicklung, das grafische Design und die Entwicklung von Inhalten. Alle diese Kosten werden kapitalisiert, aber die Betriebskosten wie die Kosten für das Hosting, die laufende Wartung und die jährlichen Gebühren für die Erneuerung der Domain sind Ausgaben. Die Verbuchung von Website-Entwicklungskosten hängt vom aktuellen Entwicklungsstadium der Website ab. In der Planungsphase und nach Fertigstellung der Website werden alle Kosten als Aufwand verbucht; in der Entwicklungsphase der Website sind die Richtlinien jedoch nicht so eindeutig.

Während der Entwicklung der Website werden die Kosten für die Entwicklung von Anwendungssoftware auf der Website aktiviert, andere Kosten werden jedoch als Aufwand verbucht. Upgrades und Erweiterungen der Website können aktiviert werden, aber nur, wenn zusätzliche Funktionen hinzugefügt werden. Die Erstellung einer völlig neuen Website oder die Schaffung erheblicher neuer Funktionen für diese Website fällt unter Investitionsausgaben. In der Regel werden die Kosten für die Erstellung, das Design, die Entwicklung und die Programmierung einer Website als Anlagevermögen behandelt.

Dies ist auch der Zeitpunkt, an dem das Unternehmen die gesamte erforderliche Hardware zur Unterstützung der Website erwerben kann. Diese Anschaffungen werden gemäß den bestehenden Aktivierungsrichtlinien in der Bilanz ausgewiesen und abgeschrieben. Gemäß dem International Accounting Standards Board (über IAS 38 und SIC 3) sollten die verschiedenen Phasen des Aufbaus einer Website buchhalterisch unterschiedlich behandelt werden. Die erste Planungsphase ist ein Aufwand und wird in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.

Der Aufbau der Website sollte als Vermögenswert in der Bilanz aktiviert werden. Jede spätere Aktualisierung des Inhalts der Website ist als Aufwand zu behandeln.